*diese Seite wurde durch die Teilnahmebedingungen ersetzt (Aug. 2021)*
Aktuell, in Corona-Zeiten, sind zusätzlich zu den im Folgenden beschriebenen Voraussetzungen weitere Anforderungen zwingend zu erfüllen:
- Es gelten grundsätzlich die von staatlicher Seite offiziell verabschiedeten Regeln in der aktuellen Version.
- Darüberhinaus gelten weitere Einschränkungen bedingt durch die Eigenheiten des Bergsports. Diese Vorgaben kommen aus der Zentrale des DAV in München.
- Übersicht über die Behandlung von Veranstaltungen in unserer Sektion findet man auf der Corona-Info-Seite.
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Abfrageformular beim Tourenleiter, Guide oder Bouldergruppenbetreuer abgeben.
Dieses Formular ist für jede Teilname aktuell vorzulegen!
Allgemeine Teilnahmebedinungen
Teilnahmeberechtigt an den angebotenen Touren sind Mitglieder des Alpenvereins. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die im Programm angeführten Touren werden von den Tourenleitern ehrenamtlich durchgeführt.
Den Anordnungen des Leiters ist während der gesamten Tour Folge zu leisten. Die maximale Teilnehmerzahl legt der Leiter im Einzelfall fest.
Die Tourenleiter übernehmen freiwillig eine große Verantwortung. Bitte tragen Sie durch diszipliniertes Verhalten zu einem für alle erfreulichen Berg- und Gruppenerlebnis bei.
Anmeldung
Viele Veranstaltungen haben einen sehr frühen Anmeldeschluss, insbesondere wenn Hütten, Hotels oder Veranstalter weit im Voraus gebucht werden müssen.
Bei Mehrtagestouren ist eine rechtzeitige und verbindliche Anmeldung notwendig (Quartierbestellung!).
Eine etwaige Anzahlung ist unaufgefordert zu entrichten.
In den letzten Jahren mussten mehrere Vorhaben wegen einer zu später Anmeldung abgesagt werden.
Deshalb — stets rechtzeitig anmelden!
Vorbesprechung
Bei Bedarf führt der Tourenleiter eine Vorbesprechung durch. Die Teilnahme daran ist verpflichtend.
Teilnahme Minderjähriger
Aus rechtlichen Gründen dürfen minderjähre Vereinsmtglieder ausschließlich unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten bzw. bei Vorliegen einer entsprechenden Einverständniserklärung an Veranstaltungen teilnehmen.
Teilnahme von Nichtmitgliedern
Ausnahmen für Nichtmitglieder bedürfen der Zustimmung der Veranstaltungsleitung (i. e. Tourenleitung). Sie müssen vor dem Veranstaltungsbeginn eine Haftungsausschlusserklärung abgeben.
Ausdrücklicher Hinweis
Der Leiter ist berechtigt, Personen, die seiner Ansicht nach nicht die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zur Bewältigung der Tour besitzen oder unzureichend ausgerüstet sind, von der Teilnahme auszuschließen.